Kollegium

Kolleginnen und Kollegen der Sophie-Scholl-Gesamtschule im Schuljahr 2019/2020:

 

 

Mailadressen

Hier finden Sie die Mailadressen aller Lehrkräfte (namenskürze@sophie-scholl-hamm.de)

Der Lehrerrat der Sophie-Scholl-Gesamtschule

Der Lehrerrat und die Schulleitung der SSG gehen offen und vertrauensvoll miteinander um. Regelmäßige gemeinsame Sitzungen stärken die Zusammenarbeit. Wir sind autonom und unterliegen keinerlei Weisung. Wir beraten die Schulleitung in allen Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der anderen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermitteln auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Zeitnah und umfassend unterrichtet die SL uns über diese Angelegenheiten und hört uns dazu an. Wir vermitteln zwischen Kollegium und Schulleitung, bieten Hilfe und Beratung an, fragen nach Zielen und Wünschen. Der Lehrerrat soll außerdem beteiligt werden bei befristeten Einstellungen und bei der Teilnehmerauswahl bei Fortbildungen. Wir setzen uns für jedes Schuljahr einen Schwerpunkt.

Der Lehrerrat ist autonom, unterliegt keinerlei Weisung.

 

Schulgesetz § 69 Lehrerrat

Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören. Anmerkung von uns: Bei Vermittlungsfällen zwischen Kollegium und Sl bieten wir euch selbstverständlich unsere Hilfe und Beratung an, fragen nach euren Zielen und Wünschen, aber wir können nicht stellvertretend für euch alles lösen, sondern brauchen eure aktive Mitarbeit in problematischen Situationen. Wir sind nicht geschult in Streitschlichtung.

Zurzeit gilt schon für alle Schulen in NRW:
Beteiligungsnotwendigkeit des Lehrerrates nach § 66 LPVG bei Dienstvorgesetztenaufgaben in Fällen von

  • Befristeten Einstellungen
  • Teilnehmerauswahl bei Fortbildungen

    Bei weiteren "allgemeinen Aufgaben" nach § 64 LPVG Anmerkung von uns: Hierauf werden wir die SL hinweisen und um entsprechende Beteiligung ersuchen.